Medienrecht im Netz
Das „Web 2.0“ ist in aller Munde. Es heißt, die Zukunft des Internets gehöre den Nutzern, die das Netz zunehmend selbst mit Inhalten füllen. Was im Web 2.0 genau erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie in der Broschüre 'Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt'.
Die Plattform iRights bietet eine systematische, sachliche und allgemein verständliche Darstellung der Aspekte und Regelungen des geltenden Urheberrechts, die Privatpersonen betreffen. Dabei werden die Veränderungen berücksichtigt, die sich durch die erste Novellierung ergeben haben. Verschiedene Zielgruppen werden jeweils mit eigenen Zugängen angesprochen (Jugendliche, Erwachsene, Private, die Werke Dritter - etwa Schülerzeitungen - veröffentlichen und einiges mehr).
In Sozialen Netzwerken wie Facebook oder wer-kennt-wen werden alle Inhalte wie Nachrichten, Texte, Fotos, Videos oder Musikdateien von den Nutzern selbst eingestellt. Die Nutzer werden dadurch – meist ohne sich darüber bewusst zu sein – auch rechtlich für ihr Handeln verantwortlich. Trotzdem kommt es immer wieder zu Verstößen gegen geltendes Recht. In einem 'Ratgeber zum Urheber- und Persönlichkeitsrecht in sozialen Netzwerken' wird erläutert, worauf man achten muss, wenn man selbst sein Profil ins Netz stellt, und was man tun kann, wenn die eigenen Rechte verletzt werden.